MaRisk Compliance für Banken und Finanzdienstleister

Mindestanforderungen an das Risikomanagement – Von IKS über IT-Anforderungen bis zum Auslagerungsmanagement

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MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) ist das zentrale BaFin-Rundschreiben zur Ausgestaltung des Risikomanagements in deutschen Kreditinstituten. Die aktuelle Version MaRisk 7.0 (2023) konkretisiert die Anforderungen des § 25a KWG und setzt europäische Vorgaben wie die EBA-Leitlinien zur internen Governance um. MaRisk bildet die Grundlage für weitere Konkretisierungen wie BAIT (IT-Anforderungen) und ZAIT (Zahlungsverkehr) und ist seit über 15 Jahren der Maßstab für aufsichtsrechtliche Prüfungen.

Was ist MaRisk?

Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sind ein Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), das die organisatorischen Pflichten von Kreditinstituten gemäß § 25a Kreditwesengesetz (KWG) konkretisiert. Die MaRisk definieren, wie Banken ihr Risikomanagement, ihre internen Kontrollen und ihre Governance-Strukturen auszugestalten haben.

Die erste Fassung der MaRisk wurde 2005 veröffentlicht und hat seitdem mehrere Novellierungen erfahren. Die aktuelle Version MaRisk 7.0 wurde im Juni 2023 veröffentlicht und bringt wesentliche Neuerungen zu ESG-Risiken, Proportionalität und Auslagerungsmanagement.

Die Historie der MaRisk

2005

MaRisk 1.0

Erstveröffentlichung – Zusammenführung von MaK, MaH und MaIR

2017

MaRisk 5.0

Umfangreiche Novelle mit Fokus auf IT-Risiken und Auslagerungen

2021

MaRisk 6.0

Umsetzung der EBA-Leitlinien zu Kreditvergabe und -überwachung

2023

MaRisk 7.0

Aktuelle Version: ESG-Risiken, Proportionalität, verschärfte Governance

Die Struktur der MaRisk

MaRisk ist modular aufgebaut und besteht aus drei Hauptteilen:

AT

Allgemeiner Teil

Übergreifende Anforderungen an Governance, Organisation, Risikomanagement und interne Kontrollen – gilt für alle Institute.

BT

Besonderer Teil

Spezifische Anforderungen an Organisation, interne Revision und Compliance-Funktion.

BTR

Besondere Anforderungen

Detailanforderungen zu einzelnen Risikoarten: Kreditrisiko, Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, operationelles Risiko.

Die Bedeutung für die Praxis

MaRisk ist nicht nur ein formales Regelwerk – sie ist der Prüfungsmaßstab der BaFin. Bei Sonderprüfungen nach § 44 KWG wird primär geprüft, ob ein Institut die MaRisk-Anforderungen erfüllt. Verstöße führen zu:

  • Feststellungen mit Nachbesserungspflicht und Fristsetzung
  • Erhöhter Prüfungsintensität durch die Aufsicht
  • Kapitalzuschlägen im SREP-Prozess bei gravierenden Mängeln
  • Reputationsschäden bei öffentlicher Bekanntmachung
  • Persönlicher Haftung der Geschäftsleitung bei Pflichtverletzungen
Praxis-Insight: MaRisk enthält sowohl verbindliche Regelungen ("muss", "hat zu") als auch Empfehlungen ("sollte", "kann"). Bei Abweichungen von Empfehlungen sollte eine dokumentierte Begründung vorliegen, da Prüfer die Abweichung sonst als Mangel werten können.

Für wen gilt MaRisk?

MaRisk gilt für alle Institute im Sinne des § 1 Abs. 1b KWG sowie für Gruppen, bei denen ein Institut übergeordnetes Unternehmen ist. Konkret bedeutet das:

1

Direkt betroffene Institute

  • Kreditinstitute – Universalbanken, Privatbanken
  • Sparkassen und Landesbanken
  • Genossenschaftsbanken (Volks- und Raiffeisenbanken)
  • Bausparkassen
  • Wertpapierinstitute und Wertpapierhandelsbanken
  • Finanzdienstleistungsinstitute (z.B. Factoring, Leasing)
  • Bürgschaftsbanken
  • Kapitalverwaltungsgesellschaften (über KAIT)
2

Indirekt betroffene Unternehmen

  • IT-Dienstleister von Banken
  • Rechenzentren (z.B. Finanz Informatik, Fiducia GAD)
  • Cloud-Provider mit Bankenkunden
  • Outsourcing-Dienstleister
  • FinTechs als Kooperationspartner
  • Prüfungs- und Beratungsgesellschaften

Diese Unternehmen müssen MaRisk-Anforderungen erfüllen können, da ihre Kunden dies vertraglich einfordern (AT 9).

Das Proportionalitätsprinzip

Ein zentrales Konzept der MaRisk ist die Proportionalität: Die Anforderungen sind im Verhältnis zu Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftstätigkeit umzusetzen. Das bedeutet:

📏

Größenabhängige Umsetzung

Ein kleines Wertpapierinstitut muss nicht die gleiche Komplexität im Risikomanagement aufweisen wie eine Großbank. Die Strukturen müssen angemessen sein.

🎯

Risikoorientierung

Institute mit komplexen Geschäftsmodellen (z.B. Eigenhandel, Derivate) haben höhere Anforderungen als reine Retailbanken.

📝

Dokumentationspflicht

Die Anwendung des Proportionalitätsprinzips muss dokumentiert und begründet werden – Prüfer fordern Nachvollziehbarkeit.

Besondere Kategorien in MaRisk 7.0

Mit MaRisk 7.0 wurden erstmals vereinfachte Anforderungen für kleine, nicht-komplexe Institute eingeführt. Diese LSIs (Less Significant Institutions) mit geringem Risikoprofil können in bestimmten Bereichen reduzierte Anforderungen anwenden, etwa bei:

  • Risikotragfähigkeitskonzeption (vereinfachte Ansätze)
  • Stresstesting (reduzierter Umfang)
  • Vergütungssysteme (vereinfachte Offenlegung)
  • Berichtswesen (reduzierte Frequenz)

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Die wichtigsten MaRisk-Module (AT, BT, BTR)

MaRisk ist in logische Module gegliedert, die aufeinander aufbauen. Für die tägliche Praxis sind besonders drei Bereiche relevant:

AT – Allgemeiner Teil

Der Allgemeine Teil enthält die übergreifenden Anforderungen, die für alle Institute gelten:

AT 1

Vorbemerkung

Anwendungsbereich und Grundsätze. Definition von Proportionalität und Risikoorientierung.

AT 2

Gesamtverantwortung

Verantwortung der Geschäftsleitung. "Tone at the Top" und Risikokultur. Kollektivverantwortung und Ressortaufteilung.

AT 3

Organisationsrichtlinien

Schriftlich fixierte Ordnung. Dokumentation von Prozessen, Zuständigkeiten und Kontrollen.

AT 4

Risikomanagement

Kernmodul: Strategien, Risikotragfähigkeit, IKS (AT 4.3), Risikocontrolling, Compliance.

AT 5

Organisationsstruktur

Aufbau- und Ablauforganisation. Funktionstrennung zwischen Markt und Marktfolge.

AT 6

Dokumentation

Aufzeichnungspflichten und Aufbewahrung. Prüfungssichere Dokumentation.

AT 7

IT & Ressourcen

IT-Anforderungen: Basis für BAIT. Personal, technische Ausstattung, Notfallmanagement.

AT 8

Anpassungsprozesse

Neue-Produkte-Prozess (NPP). Wesentliche Änderungen in der Geschäftstätigkeit.

AT 9

Auslagerungen

Auslagerungsmanagement: Risikoanalyse, Verträge, Steuerung, Exit-Strategien.

BT – Besonderer Teil (Organisation)

Der Besondere Teil regelt spezifische Organisationsanforderungen:

Modul Inhalt Relevanz
BTO Besondere Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation Kreditgeschäft, Handelsgeschäft
BTO 1 Kreditgeschäft Kreditprozesse, Risikoklassifizierung
BTO 2 Handelsgeschäft Front/Back-Office-Trennung, Limitsysteme
BT 1 Interne Revision Unabhängige Prüfungsfunktion
BT 2 Compliance-Funktion Gesetzeskonformität, MiFID II

BTR – Besondere Anforderungen an Risikosteuerung

BTR konkretisiert die Steuerung einzelner Risikoarten:

  • BTR 1: Adressenausfallrisiken – Kreditrisiko, Kontrahentenrisiko
  • BTR 2: Marktpreisrisiken – Zinsänderungsrisiko, Währungsrisiko
  • BTR 3: Liquiditätsrisiken – Funding, Liquiditätspuffer
  • BTR 4: Operationelle Risiken – IT-Risiken, Rechtsrisiken, Personalrisiken

AT 4.3: Das Interne Kontrollsystem (IKS)

Das Interne Kontrollsystem (IKS) nach AT 4.3 MaRisk ist das Herzstück der internen Governance. Es stellt sicher, dass Geschäftsprozesse ordnungsgemäß ablaufen, Risiken beherrscht werden und Regelverstöße verhindert werden.

Die drei Verteidigungslinien (Three Lines of Defense)

MaRisk AT 4.3 fordert die Umsetzung des Three-Lines-of-Defense-Modells:

1

Erste Verteidigungslinie

Operative Einheiten

Die Fachbereiche sind für ihre Risiken selbst verantwortlich. Sie führen Kontrollen durch, dokumentieren Prozesse und eskalieren Auffälligkeiten.

  • Prozessinhärente Kontrollen
  • Vier-Augen-Prinzip
  • Funktionstrennung
  • Limitüberwachung
2

Zweite Verteidigungslinie

Risikocontrolling & Compliance

Unabhängige Überwachungsfunktionen, die nicht in operative Prozesse eingebunden sind. Sie setzen Standards und überwachen deren Einhaltung.

  • Risikocontrolling-Funktion
  • Compliance-Funktion
  • Informationssicherheit
  • Geldwäschebeauftragter
3

Dritte Verteidigungslinie

Interne Revision

Unabhängige Prüfungsfunktion, die alle Aktivitäten und Prozesse des Instituts risikoorientiert prüft.

  • Prozess- und Systemprüfungen
  • Follow-up von Feststellungen
  • Direkte Berichtslinie zur GL
  • Keine operativen Aufgaben

Anforderungen an das IKS

MaRisk AT 4.3 fordert konkret:

  • Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation: Klare Zuständigkeiten, dokumentierte Prozesse, angemessene Ausstattung
  • Risikosteuerungs- und -controllingprozesse: Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung aller wesentlichen Risiken
  • Interne Revision: Unabhängige Prüfung aller Aktivitäten, risikoorientierter Prüfungsplan

Kontrollarten im IKS

Kontrolltyp Beschreibung Beispiele
Präventive Kontrollen Verhindern Fehler vor Entstehung Zugriffsberechtigungen, Limitprüfungen, Freigabeprozesse
Detektive Kontrollen Erkennen eingetretene Fehler Abstimmungen, Stichproben, Log-Analysen
Direktive Kontrollen Geben Rahmen vor Richtlinien, Schulungen, Arbeitsanweisungen
Korrektive Kontrollen Beheben erkannte Fehler Incident Management, Mängelbehebung
Prüfungsschwerpunkt: Das IKS ist einer der häufigsten Prüfungsschwerpunkte bei 44er-Prüfungen. Typische Feststellungen: unvollständige Kontrolldokumentation, fehlende Nachweise der Kontrollwirksamkeit, unklare Verantwortlichkeiten.

Für eine detaillierte Darstellung des IKS siehe unsere IKS Pillar Page.

AT 7: IT-Anforderungen und der Übergang zu BAIT

MaRisk AT 7 regelt die Anforderungen an Ressourcen – insbesondere Personal, technisch-organisatorische Ausstattung und Notfallmanagement. Der IT-Bereich wird durch die BAIT (Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT) konkretisiert.

Die Kernforderungen von AT 7

AT 7.1

Personal

Qualitative und quantitative Personalausstattung entsprechend der Geschäftstätigkeit.

  • Ausreichende Personalressourcen
  • Fachliche Eignung und Qualifikation
  • Vertretungsregelungen
  • Fortbildung und Schulung
AT 7.2

Technisch-organisatorische Ausstattung

IT-Systeme müssen Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität und Vertraulichkeit gewährleisten.

  • Angemessene IT-Systeme
  • Informationssicherheit
  • Benutzerberechtigungen
  • Change Management
AT 7.3

Notfallmanagement

Notfallkonzept für zeitkritische Aktivitäten und Prozesse.

  • Business Impact Analyse
  • Notfallpläne
  • Regelmäßige Tests
  • Wiederanlaufplanung

Der Übergang zu BAIT

Die BAIT (Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT) konkretisiert AT 7.2 und wurde erstmals 2017 veröffentlicht. Die aktuelle BAIT-Fassung (2021) umfasst folgende Module:

BAIT-Modul Inhalt MaRisk-Bezug
1. IT-Strategie Strategische IT-Planung, IT-Governance AT 4.2 (Strategien)
2. IT-Governance Aufbauorganisation, Rollen und Verantwortlichkeiten AT 4.3.1 (Organisation)
3. Informationsrisikomanagement Identifikation und Steuerung von IT-Risiken AT 4.3.2 (Risikocontrolling)
4. Informationssicherheitsmanagement ISMS, Sicherheitsrichtlinien, Awareness AT 7.2
5. Benutzerberechtigungsmanagement Zugriffskontrollen, Rezertifizierung AT 7.2
6. IT-Projekte und Anwendungsentwicklung Projektmanagement, SDLC, Testing AT 7.2, AT 8.2
7. IT-Betrieb Change Management, Datensicherung, Monitoring AT 7.2
8. Auslagerungen IT-Auslagerungen, Cloud-Nutzung AT 9
9. Kritische Infrastrukturen KRITIS-Anforderungen für relevante Institute

Von BAIT zu DORA

Mit dem Inkrafttreten von DORA (Digital Operational Resilience Act) im Januar 2025 werden viele BAIT-Anforderungen durch europäische Vorgaben überlagert. Die Hierarchie sieht folgendermaßen aus:

  • DORA: EU-Verordnung, direkt anwendbar, höchste Stufe
  • MaRisk AT 7: Nationale Grundlage, bleibt gültig
  • BAIT: Wird perspektivisch angepasst oder in DORA aufgehen

Mehr zur DORA-BAIT-Transition finden Sie in unserem DORA-Leitfaden.

AT 9: Auslagerungen

MaRisk AT 9 regelt das Auslagerungsmanagement – ein Bereich, der angesichts zunehmender Cloud-Nutzung und FinTech-Kooperationen immer wichtiger wird. Die Grundidee: Ein Institut kann Tätigkeiten auslagern, aber nicht die Verantwortung.

Was ist eine Auslagerung?

Eine Auslagerung liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen (Auslagerungsunternehmen) mit der Wahrnehmung von Aktivitäten und Prozessen im Zusammenhang mit Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen beauftragt wird, die ansonsten vom Institut selbst erbracht würden.

MaRisk unterscheidet:

⚠️

Wesentliche Auslagerungen

Betreffen bankaufsichtlich relevante Prozesse, deren Ausfall erhebliche Auswirkungen hätte.

  • Kernbankensysteme
  • Zahlungsverkehr
  • Wertpapierabwicklung
  • Risikocontrolling
  • Compliance-Kernfunktionen

→ Anzeigepflicht bei BaFin

📋

Sonstige Auslagerungen

Unterstützende Prozesse mit geringerer Kritikalität.

  • Facility Management
  • Standard-Software ohne Bankbezug
  • Schulungsdienstleistungen
  • Marketingagenturen

→ Vereinfachte Anforderungen

Der Auslagerungsprozess nach AT 9

1

Risikoanalyse vor Auslagerung

Vor jeder Auslagerung ist eine umfassende Risikoanalyse durchzuführen. Dabei werden die Risiken der Auslagerung gegen die Risiken der Eigenerbringung abgewogen.

  • Wesentlichkeitsbewertung
  • Abhängigkeitsrisiken
  • Konzentrationsrisiken
  • Datenschutz und Informationssicherheit
2

Due Diligence des Dienstleisters

Sorgfältige Prüfung des Auslagerungsunternehmens vor Vertragsschluss.

  • Fachliche Eignung und Erfahrung
  • Finanzielle Stabilität
  • IT-Sicherheitsniveau
  • Subunternehmer und Weiterverlagerungen
3

Vertragliche Regelungen

Der Auslagerungsvertrag muss Mindestinhalte nach AT 9 enthalten.

  • Eindeutige Leistungsbeschreibung (SLAs)
  • Weisungs- und Kontrollrechte
  • Prüfungsrechte (Institut, BaFin, Bundesbank)
  • Informations- und Meldepflichten
  • Kündigungsrechte
4

Laufende Steuerung

Kontinuierliche Überwachung der Auslagerung während der gesamten Vertragslaufzeit.

  • Regelmäßige Leistungsbewertung
  • SLA-Monitoring
  • Risikobeurteilung (mindestens jährlich)
  • Eskalationsmanagement
5

Exit-Strategie

Für wesentliche Auslagerungen muss ein dokumentierter Exit-Plan vorliegen.

  • Rückholszenarien
  • Alternative Dienstleister
  • Datenmigration
  • Übergangsfristen

Cloud-Auslagerungen

Cloud-Nutzung ist grundsätzlich möglich, unterliegt aber den vollständigen AT-9-Anforderungen. Besondere Herausforderungen:

  • Prüfungsrechte: Hyperscaler wie AWS, Azure oder GCP akzeptieren in der Regel keine individuellen Vor-Ort-Prüfungen – Pooled Audits und SOC-2-Reports sind Alternativen
  • Datenlokation: Sensible Daten sollten in der EU/EWR verbleiben (DSGVO, Bankgeheimnis)
  • Konzentrationsrisiken: Die Abhängigkeit von wenigen Cloud-Providern muss bewertet werden
  • Weiterverlagerungen: Cloud-Provider nutzen oft Subunternehmer, die im Griff behalten werden müssen
BaFin-Orientierungshilfe: Die BaFin hat 2018 eine "Orientierungshilfe zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter" veröffentlicht, die praktische Hinweise zur MaRisk-konformen Cloud-Nutzung gibt.

MaRisk vs. BAIT vs. DORA

Die regulatorische Landschaft für IT-Anforderungen im Finanzsektor ist komplex. Hier eine Einordnung der drei wichtigsten Regelwerke:

Aspekt MaRisk BAIT DORA
Rechtscharakter BaFin-Rundschreiben (Verwaltungsvorschrift) BaFin-Rundschreiben (Verwaltungsvorschrift) EU-Verordnung (direkt anwendbar)
Geltungsbereich Deutsche Institute Deutsche Institute EU-weiter Finanzsektor
Fokus Gesamtes Risikomanagement IT-spezifische Anforderungen Digitale operationelle Resilienz
IT-Tiefe Grundsätzlich (AT 7) Detailliert Sehr detailliert + Testing
Auslagerungen AT 9 Kapitel 8 Kapitel V + Informationsregister
Testing Notfalltests (AT 7.3) Penetrationstests empfohlen TLPT verpflichtend (bei SIs)
Incident Reporting Ad-hoc-Meldung 4h/72h/1M Meldefristen
Sanktionen Aufsichtsrechtliche Maßnahmen Aufsichtsrechtliche Maßnahmen Bis 10 Mio. € / 5% Umsatz

Wie hängen die Regelwerke zusammen?

Die Regelwerke bilden eine hierarchische Struktur:

🏛️

MaRisk

Basis

Das übergreifende Regelwerk für alle Risikomanagement-Aspekte. AT 7 bildet die Grundlage für IT-Anforderungen.

💻

BAIT

IT-Konkretisierung

Detailliert die IT-Anforderungen aus MaRisk AT 7. Bleibt als nationale Ergänzung bestehen.

🇪🇺

DORA

EU-Harmonisierung

Überlagert BAIT in weiten Teilen. Bringt neue Anforderungen (TLPT, Informationsregister) und EU-weite Standards.

Praktische Empfehlung

Für Institute empfehlen wir einen integrierten Compliance-Ansatz:

  1. MaRisk als Fundament: Die MaRisk-Compliance bleibt die Basis – sie wird durch Prüfungen verifiziert
  2. DORA als Zielbild: Nutzen Sie die DORA-Umsetzung, um IT-GRC ganzheitlich zu modernisieren
  3. BAIT als Checkliste: BAIT bietet praktische Detaillierung für die tägliche IT-Governance
  4. Synergien nutzen: Viele Anforderungen überlappen – einmal richtig implementiert, erfüllen Sie alle drei

Integrierte Compliance-Beratung

Niagon verbindet MaRisk, BAIT und DORA zu einem kohärenten Rahmenwerk. Wir helfen Ihnen, Redundanzen zu vermeiden und Synergien zu nutzen.

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MaRisk Umsetzung: Schritt für Schritt

Eine strukturierte MaRisk-Implementierung folgt einem bewährten Vorgehen. Ob Erstimplementierung oder Optimierung nach einer Prüfung – diese Schritte haben sich in der Praxis bewährt:

1

Gap-Analyse durchführen

Erfassen Sie den Ist-Zustand systematisch und vergleichen Sie mit den MaRisk-Anforderungen. Nutzen Sie unseren kostenlosen MaRisk Health-Check als Einstieg.

  • Dokumentenanalyse (Richtlinien, Handbücher)
  • Interviews mit Schlüsselpersonen
  • Prozessbegehungen
  • Abgleich mit Prüfungsfeststellungen
2

Priorisierung und Roadmap

Nicht alle Gaps haben die gleiche Dringlichkeit. Priorisieren Sie nach Risiko und Prüfungsrelevanz.

  • Kritische Gaps mit sofortigem Handlungsbedarf
  • Mittelfristige Verbesserungen
  • Nice-to-have Optimierungen
  • Ressourcenplanung und Budget
3

Governance-Strukturen etablieren

Die Grundlage für MaRisk-Compliance ist eine klare Governance. Three Lines of Defense müssen etabliert sein.

  • Rollen und Verantwortlichkeiten definieren
  • Risikocontrolling-Funktion stärken
  • Compliance-Funktion etablieren
  • Berichtswege an Geschäftsleitung
4

Prozesse und Kontrollen implementieren

Entwickeln und implementieren Sie die erforderlichen Prozesse, Kontrollen und Dokumentation.

  • Risiko-Kontroll-Matrix aufbauen
  • Key Controls definieren
  • Arbeitsanweisungen erstellen
  • IT-Systeme konfigurieren
5

Dokumentation vervollständigen

MaRisk verlangt eine lückenlose Dokumentation. "Nicht dokumentiert = nicht existent" gilt bei Prüfungen.

  • Schriftlich fixierte Ordnung aktualisieren
  • Handbücher und Richtlinien finalisieren
  • Kontrollnachweise etablieren
  • Auslagerungsverträge überprüfen
6

Schulung und Awareness

Die besten Prozesse nützen nichts, wenn Mitarbeiter sie nicht kennen oder verstehen.

  • Schulungskonzept entwickeln
  • Zielgruppenspezifische Trainings
  • Awareness-Kampagnen
  • Dokumentation der Teilnahme
7

Kontinuierliche Verbesserung

MaRisk-Compliance ist kein Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess.

  • Regelmäßige Self-Assessments
  • Integration von Prüfungsfeststellungen
  • Anpassung an neue MaRisk-Versionen
  • Lessons Learned aus Vorfällen

Typischer Zeitrahmen

Ausgangssituation Typische Dauer Externer Aufwand
Einzelne Module (z.B. AT 9) 3-6 Monate 15.000 – 40.000 €
Gap-Schließung nach Prüfung 6-12 Monate 30.000 – 100.000 €
Gesamtbank-Implementierung 12-24 Monate 80.000 – 250.000 €

Die Kosten variieren stark je nach Institutsgröße, Komplexität und internen Ressourcen. Ein hoher Anteil interner Umsetzung reduziert externe Kosten, erfordert aber entsprechende Kapazitäten.

Warum Niagon für Ihre MaRisk-Compliance?

Spezialisierung auf Finanzsektor

MaRisk ist unsere Kernkompetenz. Wir beraten ausschließlich Banken und Finanzdienstleister und kennen die Erwartungen der BaFin aus zahlreichen Projekten.

Prüfungserfahrung

Unsere Berater haben jahrelange Erfahrung in Wirtschaftsprüfung und IT-Revision. Wir wissen, worauf BaFin-Prüfer achten – und bereiten Sie darauf vor.

Integrierter Ansatz

Wir verbinden MaRisk, BAIT und DORA zu einem kohärenten Rahmenwerk. Einmal richtig implementiert, erfüllen Sie alle regulatorischen Anforderungen.

Unsere MaRisk-Leistungen

  • MaRisk Health-Check: Kostenlose Standortbestimmung mit unserem Online-Assessment
  • Gap-Analyse: Systematische Analyse gegen alle MaRisk-Module
  • IKS-Aufbau: Implementierung des Internen Kontrollsystems nach AT 4.3
  • BAIT-Implementierung: IT-Governance und IT-Kontrollen
  • Auslagerungsmanagement: AT 9 Compliance und Cloud-Governance
  • Dokumentation: Erstellung prüfungsfähiger Richtlinien und Handbücher
  • Prüfungsvorbereitung: Fit für die 44er-Prüfung
  • Mängelbehebung: Strukturierte Abarbeitung von Prüfungsfeststellungen

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Häufige Fragen zu MaRisk (FAQ)

Was ist MaRisk?

MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) ist ein BaFin-Rundschreiben, das die organisatorischen Anforderungen an das Risikomanagement von Kreditinstituten in Deutschland regelt. Die aktuelle Version MaRisk 7.0 wurde 2023 veröffentlicht und setzt die EBA-Leitlinien zur internen Governance und zum Kreditrisiko um.

Für wen gilt MaRisk?

MaRisk gilt für alle Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute in Deutschland, die dem KWG unterliegen. Dazu gehören Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Wertpapierinstitute und Bausparkassen. IT-Dienstleister von Banken sind indirekt betroffen, da ihre Kunden MaRisk-Konformität vertraglich einfordern.

Was ist der Unterschied zwischen MaRisk und BAIT?

MaRisk regelt das gesamte Risikomanagement von Banken, während BAIT (Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT) eine Konkretisierung der IT-spezifischen Anforderungen aus MaRisk AT 7 darstellt. BAIT detailliert Themen wie IT-Strategie, Informationsrisikomanagement, Benutzerberechtigungen und IT-Betrieb.

Was kostet eine MaRisk Gap-Analyse?

Eine MaRisk Gap-Analyse kostet typischerweise zwischen 20.000€ und 80.000€, abhängig vom Umfang (Gesamtbank vs. einzelne Module), der Institutsgröße und der Komplexität der Geschäftstätigkeit. Für spezifische Module wie AT 9 Auslagerungen liegt der Aufwand meist bei 15.000-30.000€.

Was ist AT 4.3 der MaRisk?

AT 4.3 MaRisk regelt das Interne Kontrollsystem (IKS). Es fordert angemessene Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation, Risikosteuerungs- und -controllingprozesse sowie eine interne Revision. Die drei Verteidigungslinien (Three Lines of Defense) bilden das Grundgerüst.

Welche IT-Anforderungen stellt MaRisk AT 7?

MaRisk AT 7 fordert, dass IT-Systeme und -Prozesse die Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität und Vertraulichkeit der Daten gewährleisten. Die konkreten Anforderungen werden durch BAIT konkretisiert und umfassen IT-Strategie, Informationsrisikomanagement, IT-Betrieb und Notfallmanagement.

Was regelt AT 9 zu Auslagerungen?

MaRisk AT 9 regelt das Auslagerungsmanagement. Es fordert eine Risikoanalyse vor Auslagerung, vertragliche Mindestinhalte, laufende Überwachung der Dienstleister und Exit-Strategien. Wesentliche Auslagerungen müssen der BaFin angezeigt werden und erfordern besondere Sorgfalt.

Was ändert sich durch MaRisk 7.0?

MaRisk 7.0 (2023) bringt verschärfte Anforderungen an ESG-Risiken, Proportionalität bei kleinen Instituten, erweiterte Anforderungen an die Geschäftsleiterqualifikation und Präzisierungen beim Auslagerungsmanagement. Zudem wurden die Anforderungen an das IKS und die IT-Governance modernisiert.

Wie hängen MaRisk, BAIT und DORA zusammen?

MaRisk ist das übergeordnete Regelwerk für Risikomanagement. BAIT konkretisiert die IT-Anforderungen aus MaRisk AT 7. DORA als EU-Verordnung harmonisiert seit 2025 die IKT-Anforderungen europaweit und geht in vielen Bereichen über BAIT hinaus. Alle drei Regelwerke müssen koordiniert umgesetzt werden.

Wie unterstützt Niagon bei MaRisk-Compliance?

Niagon bietet einen ganzheitlichen MaRisk-Beratungsansatz: Kostenloser Health-Check zur Standortbestimmung, detaillierte Gap-Analyse gegen alle MaRisk-Module, Aufbau und Optimierung des IKS, Begleitung bei Auslagerungsprojekten, BAIT-Implementierung und Vorbereitung auf BaFin-Prüfungen.

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